Mehr Übungszeiten für Sportvereine

Der Deutsche Bundestag hat die modernisierte Sportanlagenlärmschutzverordnung verabschiedet, auf die die CDU/CSU-Fraktion seit langem nachdrücklich gedrängt hat. Die neue Regelung eröffnet Vereinen die Möglichkeit, den Spielbetrieb auf den Anlagen künftig auszuweiten und damit mehr Sportlern die Anlagennutzung zu ermöglichen. Angesichts wachsender Zahlen von sport-interessierten Bürgern war das laut MdB Karsten Möring dringend geboten. „Mit den neuen Nutzungsbedingungen reagieren wir nicht nur auf die berechtigten Interessen der Vereine, sondern erkennen die wichtigen sozialen, integrativen und gesundheitlichen Funktionen des Sports, insbesondere des Breiten- und Jugendsports, an“, so der Kölner CDU-Politiker. Für die Lärmgrenzwerte während der abendlichen Ruhezeit zwischen 20 und 22 Uhr und sonntags von 13 bis 15 Uhr gelten künftig die jeweiligen Tageswerte. In der neuen Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ werden sie zusätzlich um 3 dB(A) angehoben. „Mit der modifizierten Verordnung bekommen die Vereine und ihre Sportstätten zudem Rechtssicher-heit und Klarheit darüber, dass es nach einer Sanierung oder Modernisierung älterer Anlagen nicht zu höheren Lärmschutzauflagen kommt. Maßnahmen wie die Umwandlung zu einem Kunstrasenplatz oder die Installation einer Flutlichtanlage sind dem-nach unschädlich für den Erhalt des sogenannten Altanlagenbonus mit seinen großzügigeren Immissionsregeln“, so Möring.

 

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